Camping-Vorschriften auf dem Freibadgelände in Feuchtwangen:
- Die Anreise ist ab Freitag 09.00 Uhr möglich.
- Die Nutzungsgebühr beträgt 15,00 Euro pro Person für das Wochenende (maximal zwei Nächte - von Freitag bis Sonntag) und ist bei Anreise zu entrichten.
- Spätestens am Sonntag – 20.00 Uhr ist das Gelände bzw. der Zeltplatz zu räumen.
- Auf dem Campinggelände sind keine Kraftfahrzeuge erlaubt.
- Die Übernachtungsgäste müssen volljährig oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein.
- Es dürfen keine Waren verkauft werden.
- Es dürfen keine Waffen oder Ähnliches mitgebracht werden.
- Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten.
- Der Campingbereich ist gekennzeichnet bzw. eingezäunt. Ein Aufhalten in einem anderen Bereich des Freibadgeländes ist verboten.
- Die Nachtruhe der umliegenden Nachbarschaft darf nicht gestört werden.
- Das ordnungsgemäße Aufsuchen der Toiletten ist vorgeschrieben. „Kein WildPinkeln!“.
- Eine Nutzung der Duschen ist nicht möglich.
- Auf dem gesamten Gelände ist kein offenes Feuer erlaubt; auch keine Fackeln oder Ähnliches
- Die Wasserflächen dürfen nicht benutzt werden.
- Für entstandenen Müll besteht keine Entsorgungsmöglichkeit. Bitte den Müll wieder mit nach Hause nehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Theodors MITSKOLAVAS (Kiosk-Betreiber) – Mobil: 0176-38401896